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Miteinander im Weinland Niederösterreich

Novelle im Buschenschankgesetz bringt Verbesserung für Winzer

Wenn ein Landtagsabgeordneter aus Klosterneuburg, ein Mandatar des Landesparlaments aus der Thermenregion und ein Landtagspräsident aus dem Weinviertel gemeinsam an einem Strang ziehen, dann kann es nur um das niederösterreichische Kulturgut Wein gehen. In der vergangenen Sitzung des Niederösterreichischen Landtags gaben die Landtagsabgeordneten mit der Änderung des Buschenschankgesetzes ein eindeutiges Bekenntnis zum Weinland Niederösterreich und zu den hunderten heimischen Weinbaubetrieben ab.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind auch für unsere Weinbaubetriebe eine große Herausforderung. Daher haben wir schon in der Mai-Sitzung des Landtags beschlossen, dass die Abstände zwischen den Ausschankzeiten von vier auf zwei Wochen verkürzt werden können. Damals waren wir noch guter Hoffnung, dass sich die Lage bis in den Herbst besser und diese Regelung im Buschenschankgesetz war bis Ende des Jahres befristet. Leider wurden wir eines Besseren belehrt und daher haben wir in der vergangenen Sitzung die Maßnahme bis 30. Juni 2021 ermöglicht. Damit steht dem kommenden Weinfrühling fast nichts mehr im Wege und unsere Gäste dürfen sich an den ‚Fruchtbomben‘ des heurigen Wein Jahrganges erfreuen“, sind sich alle einig.

Foto: Pfaffstättner Weinprinzessin Melis Tugay, LAbg. Christoph Kaufmann, LAbg. Christoph Kainz, Landtagspräsident Karl Wilfing

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